In der Schweiz gibt es im Erwachsenenschutz vier H

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Pop

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In der Schweiz gibt es im Erwachsenenschutz vier Hauptvarianten der Beistandschaft (nach ZGB), die je nach Hilfsbedürftigkeit eingesetzt werden und sich in ihrer Intensität unterscheiden: Begleitbeistandschaft (Art. 393): Freiwillige Unterstützung, Handlungsfähigkeit bleibt erhalten. Vertretungsbeistandschaft (Art. 394): Vertretung in bestimmten Angelegenheiten, Handlungsfähigkeit kann eingeschränkt sein. Mitwirkungsbeistandschaft (Art. 396): Zustimmung des Beistandes für bestimmte Handlungen nötig. Umfassende Beistandschaft (Art. 398): Bei dauernder Urteilsunfähigkeit, Handlungsfähigkeit entfällt komplett. Details zu den Beistandschaftsvarianten: Begleitbeistandschaft (Art. 393 ZGB): Dies ist die mildeste Form, die auf "Hilfe zur Selbsthilfe" ausgelegt ist. Sie erfolgt nur mit Zustimmung der betroffenen Person und schränkt die Handlungsfähigkeit nicht ein. Der Beistand berät und unterstützt, z.B. bei administrativen Aufgaben. Vertretungsbeistandschaft (Art. 394 ZGB): Wird angeordnet, wenn die betroffene Person bestimmte Aufgaben nicht mehr selbst erledigen kann, wie z.B. Rechnungen bezahlen oder Behördengänge. Der Beistand kann hierbei Verträge abschließen. Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung: Der Beistand übernimmt die Verwaltung des Vermögens. Mitwirkungsbeistandschaft (Art. 396 ZGB): Die Person bleibt handlungsfähig, benötigt aber für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. große Anschaffungen, Vertragsabschlüsse) die Zustimmung des Beistandes. Umfassende Beistandschaft (Art. 398 ZGB): Diese Form wird bei Personen angewendet, die dauerhaft urteilsunfähig sind und besonders hilfsbedürftig sind. Die Beistandsperson handelt als gesetzliche Vertretung in allen Lebensbereichen, wodurch die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person entfällt. Kombinationen: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kann verschiedene Formen kombinieren, um den Schutzbedarf optimal zu decken. Zudem können neben Berufsbeiständen auch Privatpersonen (Angehörige) als Beistand eingesetzt werden.